Vermieter Will Garten Wegnehmen
Selbst wenn kein Mieter den Garten nutzen darf können die Kosten auf alle Mieter abgewälzt werden da der Garten als Verschönerung des Mietobjekts gilt BGH VIII ZR 13503.
Vermieter will garten wegnehmen. Wie ich vor 2Wochen - Antwort vom qualifizierten Rechtsanwalt. Er muss nicht einmal begründen wenn er jemand zum Verlassen des Grundstücks auffordert. Im Übrigen hat das Landgericht Detmold in einem Urteil Az.
Hat ein Mieter einen Garten mit gemietet ist er auch für dessen Pflege und Gestaltung verantwortlich. Für Pflanzen Büsche und Bäume die nicht mehr umpflanzbar sind die er also nicht mitnehmen kann kann er auch keine Entschädigung des Vermieters erwarten wenn das nicht vereinbart wurde und dieser sie behalten möchte. Hallo ich wohne in einer Mietwohnung in einem Haus mit drei Mietparteien mit einem Garten hinter dem Haus.
Vermieter will mir meinen Garten wegnehmen Ernie. Mein Freund hat 2008 ein Haus mit Garten gemietet. Denn ohne Regelung ist der Vermieter in der Pflicht darf dann aber auch die Kosten für die Gartenpflege auf den Mieter umlegen.
Darf mein Vermieter mir meinen Garten wegnehmen trotz dass er mir im Mietvertrag zugesichert wurde Ich bewohne in einem Haus mit fünf Parteien eine 70 qm große Wohnung im Erdgeschoss. Es dürfte klar sein dass eine einvernehmliche Lösung von beiden Seiten zu bevorzugen ist. Für den Rest des Hauses hat natürlich der Eigentümer das Hausrecht.
Allerdings gibt es zwei wesentliche Einschränkungen. Aber ich vermute mal es gibt noch mehr Probleme und nicht nur Stellplatz und Garten. Der Mieter versucht nun mit dem Stellplatz ein Druckmittel dagegen aufzubauen.
Das ist zwar legitim aber auch konfliktträchtig. Unser Vermieter möchte nun gerne dass wir den Garten ganz penibel auf Vordermann bringen weil er damals sämtliche Gehwegplatten raus genommen hat und da auch kein Gras über den Platten war und die Hecken sind jetzt 15 Meter als damals bei Übergabe als zB. Nur wenige Maßnahmen etwa wenn die Baustruktur oder der Gesamteindruck der Mietsache stark verändert werden soll unterliegen der Genehmigung durch den Vermieter.