Sondernutzungsrecht Garten
Sehr geehrte Anwälte ich bin Eigentümerin einer Erdgeschosswohnung in einem Sechsfamilienhaus.
Sondernutzungsrecht garten. Sondernutzungsberechtigte dürfen Ihren Garten nur in solcher Weise nutzen dass andere Miteigentümer durch die Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Der Sondernutzungsberechtigte hat sein Sondernutzungsrecht so zu nutzen dass Rechte anderer Wohnungseigentümer nicht über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden. Es ist ja nur ein Sondernutzungsrecht Garten - vom Bewässern ist da keine Rede.
In den letzten Jahren hat sich die Erde auf den zwei Terrassen stark abgesenkt ca. Ein Sondernutzungsrecht kann in einer WEG einem Wohnungseigentümer z. Wir haben eine Eigentumswohnung zu der ein großer verwilderter Gartenanteil gehört an dem wir ein Sondernutzungsrecht habenIn der Teilungserklärung stehtSoweit im Gemeinschaftseigentum stehende Flächen im Sondernutzungsrecht einzelner Eigentümer stehen sind die hierauf entfallenden Kosten allein von den jeweiligen Eigentümer zu tragenDer Garten besizt 2 alte Bäume und einen Teich.
Wird beispielsweise einem Wohnungseigentümer ein Garten als Sondernutzungsrecht zugesprochen so darf dieser allein den Garten bewirtschaften. Bei einem Garten oder einer Grünfläche ist das im Allgemeinen nicht gegeben. Steht also beispielsweise ein Gartenhaus im Garten so hat der Mieter das Recht dieses zu nutzen.
Ihr Vermieter kann Ihnen die Nutzung in diesem Fall auch spontan untersagen. Ein solches Nutzungsrecht heißt auch SondernutzungsrechtAllerdings sieht das Gesetz auch vor dass solche Sondernutzungsrechte eine Raumeigenschaft bedingen das heißt es muss sich damit eine Sondernutzung überhaupt möglich und zulässig ist um einen in irgendeiner Form abgeschlossenen Raum handeln. Und dürfen Eigentümer mit Sondernutzungsrecht dort machen was sie möchten.
Wenn Sie dem Mieter im Mietvertrag das Sondernutzungsrecht auf den Garten einräumen dann kann dieser die komplette Fläche nebst integrierten Gerätschaften nutzen. Aller fest mit dem Boden verbundenen Pflanzen aber auch der Spielplatz die Fuss- und Fahrwege die Aussenabstellplätze die Einfriedungen Mauern und Zäune und die Stützmauern im Miteigentum aller Stockwerkeigentümer gemeinsam. So sind der Garten oder Teile davon inkl.
Entweder ich nutze den Garten allein und muss mich dann damit befassen was ich damit mache und welche weiteren Kosten damit auf mich zukommen sprich also dann habe ich auch die Kosten für das Wasser zu tragen. Kein anderer Eigentümer der Gemeinschaft darf danach diese Fläche beanspruchen. Ich sehe da auch nur 2 Möglichkeiten.