Garten Steht Nicht Im Mietvertrag
Entsprechend der von Ihnen geschilderten baulichen Gegebenheiten ist davon auszugehen das die Terrasse auch wenn im Mietvertrag nicht erwähnt zur Mietsache gehört da entsprechende Türen zur Terrasse im SZ und WZ.
Garten steht nicht im mietvertrag. Selbst wenn Sie im Erdgeschoss wohnen dürfen Sie den angrenzenden Garten nicht automatisch nutzen. Üblicherweise verpflichten sich Mieter in der vertraglichen Klausel zum Thema Gartenpflege Mieter zu einfachen Arbeiten im Garten. Sofern der Mietvertrag keine genauen Vorgaben enthält bleibt es dem Mieter überlassen über die Art und den Umfang der Gartenpflegemaßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.
Steht im Mietvertrag bei den Nebenkosten der Hausmeister oder Hauswart muss es dafür ein Pflichtenheft bzw. Wenn Sie im Mietvertrag die Gartenpflege nicht ausdrücklich dem Mieter übergeben sind Sie als Vermieter zuständig. Der Vermieter kann Ihnen dies nicht einfach entziehen.
Schauen Sie am besten in Ihrem Mietvertrag nach ob darin etwas bezüglich der Gartennutzung geregelt ist. Wenn im Mietvertrag steht dass Sie den Garten nutzen dürfen so gilt das was vertraglich vereinbart wurde. Die Grünfläche ist nur dann mitvermietet wenn die Gartennutzung beziehungsweise die Gartenmitnutzung im Mietvertrag explizit vereinbart wurde.
Ist im Mietvertrag rechtswirksam vereinbart dass der Mieter die Betriebskosten zu zahlen hat und hat der Vermieter die einzelnen Betriebskostenarten im Mietvertrag aufgelistet gehen nicht aufgeführte Kostenarten ebenfalls zu Lasten des VermietersHat der Vermieter also etwa die Kosten für die Gartenpflege bei der Auflistung der Kostenarten im Mietvertrag vergessen kann er diese nicht dem. 20 Monate nach Einzug erfolgt eine Mängelanzeige mit angekündigter Mietminderung iHv. Eventuell sollten Sie schriftlich dem Gartenverbit widersprechen und auch darauf hinweisen dass Sie auch nicht für Hausmeisterkosten im Rahmen der Betriebkostenabrechnung aufkommen da dies nicht der vertraglichen Vereinbarung entspricht.
Auch der Terrasse gesprochen. Der Vermieter muss in dem Fall dass die Gartenpflege im Mietvertrag vereinbart ist die Gartengeräte nicht bereitstellen. Auch ist es einem Vermieter nicht gestattet einem Mieter eines Einfamilienhauses den Garten einen Teil davon oder die Garage zu kündigen da dies Bestandteile der Mietsache sind.
Anders verhält es sich bei einer Mietwohnung in einem Mehrparteienhaus mit Garten. Der Keller steht nicht im Mietvertrag allerdings kann der Mieter von einer Mitvermietung ausgehen. Handelt es sich um die Miete eines Einfamilienhauses mit Garten kann je nach Einzelfall der Garten auch ohne ausdrückliche Nennung im Mietvertrag als mitvermietet angesehen werden so zB.